Was tun, wenn Mitarbeiter Krankfeiern?

Blaumachen, Krankmachen und Krankfeiern. Wenn sich Arbeitnehmer ohne tatsächliche Erkrankung und Beschwerden krank melden, leidet grundsätzlich der Betrieb darunter. Für Arbeitgeber, die über einen unterschiedlich großen Mitarbeiterstamm verfügen ist es immer wieder ein sehr schwieriges Thema, wenn der Verdacht besteht, dass ein Arbeitnehmer womöglich krankfeiert.

Betrüger am ArbeitsplatzUnd sie tun sich oftmals schwer, Schritte einzuleiten, um dagegen anzugehen. Hier kann zwar ein Verdacht gehegt werden, doch die Bestätigung dessen steht auf einem anderen Blatt und ist nicht selten schwieriger nachzuweisen, als gedacht. Fakt ist jedoch, dass man davon ausgeht, dass jedes Jahr auf diese Weise unzählige, wirtschaftliche Schäden in Firmen und Unternehmen entstehen können, die durch das Krankmachen der Arbeitnehmer verursacht werden.

Auf den Zahn fühlen – z.B. mit einer Detektei

Besonders mittelständische und kleine Unternehmen leiden massiv, wenn ein Arbeitnehmer ausfällt. Und besteht hier auch noch der Verdacht, dass es sich nicht um eine Erkrankung handelt, sondern eher um eine unerlaubte Auszeit durch das so genanten Blaumachen, ist dies erst recht sehr ärgerlich on top. Nicht nur, dass der Vertrauensbruch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf diese Weise entsteht. Auch der finanzielle Schaden ist nicht gering und je nach Dauer des Ausfalls des Arbeitnehmers ebenso. Licht ins Dunkel können hier beispielsweise die Profis bringen.

Eine Detektei im Gebiet Lübeck etwa, kann hier sehr hilfreich sein und sich schnell um den jeweiligen Sachverhalt kümmern. Dabei sind Observationen der Zielpersonen an der Tagesordnung und werden durch technisch hoch versiertes Equipment und professionell ausgebildetem Personal in der Regel erfolgreich behandelt. Denn ohne stichhaltige Beweise an Bord, kann ein Unternehmer nicht gegen das Blaumachen des Arbeitnehmers angehen. Und allein auf der Grundlage einer Annahme oder eines Verdachts erst recht nicht.

Klärende Gespräche

Ein offenes Gespräch mit dem Mitarbeiter kann nicht selten dazu führen, dass das Blaumachen nicht mehr oder nur noch geringfügig vorkommt. Als Arbeitgeber muss man sich zunächst immer die Frage stellen, warum ein Mitarbeiter sich krank meldet, wenn er gar nicht krank ist. Oftmals sind es private und familiäre Gründe und Umstände, die dazu beitragen und eine Rolle spielen. Doch auch sehr oft eben das Umfeld am Arbeitsplatz, die Bedingungen und Anforderungen und auch das Miteinander unter den Kollegen selbst. Denn nichts ist unangenehmer und kann für Unwohlsein und Lustlosigkeit am Arbeitsplatz führen, wenn dieser weder einladend ist, noch Spaß macht und der Leistungsdruck seitens der Chefetage viel zu hoch geschraubt wurde – und vielleicht gerade dies der Grund ist, warum der Mitarbeiter sich in der Apotheke in Medikament gegen Stress holt…

Als Chef sollte man sich dann in die Rolle des guten Zuhörers versetzen und den Betroffenen zu einem Gespräch unter vier Augen einladen. Nicht selten werden dabei Dinge behandelt und besprochen, die sonst niemals auf den Tisch gelangt wären. Nur durch Offenheit, Vertrauen und Transparenz kann von beiden Seiten Klarheit geschaffen werden. Notorischen Krankmachern allerdings, kann in der Regel kaum geholfen werden. Denn sie sind resistent gegenüber allen klärenden Gesprächen und wollen in der Regel auch nicht darüber sprechen und kommunizieren. Hier sollte man allerdings als Arbeitgeber überlegen, ob es sinnvoll ist diese einen Mitarbeiter weiterhin in einem Angestelltenverhältnis zu beschäftigen.

Markiert mit , , .Speichere in deinen Favoriten diesen Permalink.

Schreibe einen Kommentar