Über sieben Millionen Deutsche leiden an der Zuckerkrankheit Diabetes mellitus. Um sich ihrer Krankheit entsprechend gesund zu ernähren, griffen viele von ihnen regelmäßig zu speziellen Diabetikerlebensmitteln, die unter der Bezeichnung „Diät“ im Supermarkt zu finden waren. Dieser Begriff ist im modernen Sprachgebrauch nicht nur verwirrend, „Diätprodukte“ sind seit Herbst 2012 in Deutschland auch nicht mehr zugelassen.
Situation bisher
1982 wurden die bislang gültigen Regelungen mit der 6. Reform der „Verordnung über diätetische Lebensmittel“ („Diätverordnung“) in Kraft gesetzt. Ziel der Reform war es, verschiedene in Lebensmitteln bislang verwendete Zuckerarten durch Süßstoffe zu ersetzen und so die Blutzuckerwerte bei Diabetikern zu verbessern. Solche Lebensmittel wurden dann als „Diätprodukte“ deklariert. Auch mussten alle als „Diätprodukte“ gekennzeichneten Waren eine genaue Aufschlüsselung der Inhaltsstoffe inklusive der Broteinheiten (BE) führen.
Neuregelung ab Herbst 2012
Diese Produkte enthielten allerdings in vielen Fällen mehr Fett als Vergleichsprodukte. Außerdem suggerierte die Aufschrift „Diät“ den Zuckerkranken, dass sie gefahrlos nach Herzenslust zugreifen dürften, dem ist jedoch nicht so. Die Zuckeraustauschstoffe lassen den Blutzuckerspiegel zwar langsamer ansteigen, aber bei größeren Mengen kommen Diabetiker auch hier schnell in kritische Bereiche.
Zudem ist der Begriff „Diät“ in der Umgangssprache hauptsächlich für kalorienarme Ernährungsvarianten gebräuchlich. Daher wurden die „Diätprodukte“ oft auch von gesunden Menschen gekauft, die damit ihr Gewicht reduzieren wollten, was auf Grund der bereits erwähnten erhöhten Fettanteile natürlich nicht funktionierte. Verstärkt wird dieser negative Effekt noch dazu dadurch, dass die verwendeten Zucker-austauschstoffe den Appetit noch zusätzlich anregen und ein Sättigungsgefühl später eintritt.
2010 wurde daher die Diätverordnung einer erneuten Reform unterzogen, die ab Oktober 2012 die Herstellung und Kenntlichmachung spezieller „Diätprodukte“ untersagt. Alles, was bis zu diesem Zeitpunkt produziert wurde darf bis zum Verfallsdatum noch abverkauft werden.
Möglichkeiten zur Umgehung
Die Reform verbietet nur die Deklarierung bestimmter Lebensmittel als Diabetikerlebensmittel, nicht den Einsatz von Süßstoffen an sich. Deshalb werden viele Unternehmen ihre Diätlebensmittel in der Rezeptur unverändert als „light“- Produkte verkaufen. Manche sind sogar so dreist und nutzen die Gesetzesänderung für eine Imageumstellung, wie beispielsweise Dr.Oetker, der einige seine Diätprodukte nun einfach als „Wölkchen – 30% Kalorien“ oder „Rote Grütze – 30% weniger Kalorien“ in einem neuen Design verkauft.
Dem Verbraucher muss allerdings klar sein, dass Süßstoffe unter anderem zu Durchfall führen können – manche von ihnen stehen sogar im Verdacht, krebserregend zu sein. Statt „light“-Produkten sollten Figurbewusste daher lieber die herkömmliche Variante mit Haushaltszucker kaufen und stattdessen etwas maßvoller genießen.
Diabetiker sollten ebenso von diesen Produkten Abstand nehmen. Der heutige Stand der Wissenschaft empfiehlt ihnen eine ausgewogene Ernährung nach den allgemeingültigen Richtlinien.